Kranführer- und Anschläger-Grundausbildung
Die Grundsätze für Auswahl, Unterweisung und den Befähigungsnachweis von Kranführern und Anschlägern sind in BGG 921 ( neu DGUV 309-003 ) und BGV D6 ( neu DGUV 52 ) geregelt. Voraussetzung zum Erwerb des Zertifikats, das zum Führen einer Krananlage berechtigt, ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Abschlusstest.
Wir empfehlen, die gesundheitliche Eignung durch eine Vorsorgeuntersuchung gemäß "Berufsgenossenschaftliche Grundsätze" nach G 25.2 untersuchen zu lassen.
Folgende Themen werden behandelt:
· Rechtliche Grundlagen
· Persönliche Voraussetzungen, Aufgaben und Pflichten eines
· Kranführers
· Krantechnik, Kranbetrieb
· Zusammenarbeit mit dem Anschläger
· Personentransport mit dem Kran, Wartung und Instandhaltung
· Begriffsbestimmungen Tragmittel, Anschlagmittel,
· Lastaufnahmemittel
· Bau und Ausrüstung, Prüfung von Lastaufnahmeeinrichtungen
· Praktische Unterweisung
· Abschlusstest.
Der Kurs wendet sich an Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen
Tätigkeit einen Kranführerschein benötigen
1,5 - 2 Tage