„Fahrausweise für Flurförderzeuge“
Es wird hierbei Unterschieden zwischen:
GSA 1: Ausbildung im Betrieb mehrjährige Erfahrung
GSA 2: Ausbildung zu Gabelstaplerfahrer guten/geringen Kenntnissen
GSA 3: Ausbildung zu Gabelstaplerfahrer keine Kenntnisse
Die Berufsgenossenschaft schreibt in ihren Unfallverhütungsvor-
schriften §7 BGV D27 ( neu DGUV 68 ) vor, dass nur ausgebildete Personen zum
Steuern eines Gabelstaplers beauftragt werden dürfen. Zusätzlich
verlangt die ISO DIN EN 9000 ff eine Schulung. Für Zeitpersonal-
unternehmen ergibt sich die Pflicht aus dem Arbeitnehmerüber-
lassungsgesetz.
Voraussetzungen für die Teilnahme:
• Vollendete 18 Jahre
• Körperliche (G25) und geistige Eignung
• Das Verständnis für technische Zusammenhänge
• Die Fähigkeit, Signale erlernen, umsetzen und anwenden zu können
• Die Eigenschaft, zuverlässig, verantwortungsbewusst zu handeln.
• Gute Deutschkenntnisse und gute motorische Fähigkeiten
Dauer:
• Staplerfahrer Anfänger 2 Tage
• Staplerfahrer Fortgeschrittene 1 Tag mit Genehmigung der BG
und innerbetrieblichen Vorkenntnissen (max.12 Personen)
Der Lehrgang beinhaltet in der Theorie und Praxis:
• Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
• mit Powerpoint und Filmvorträgen
• Training mit diversen Flurförderzeuge (Staplern)
• Theoretische und Praktische Prüfung
Ausstellen des Bedienerscheines und Übergabe des Zertifikates
Daumen hoch für Ihre Sicherheit!