Der Einsatz von Atemschutzgeräten für Arbeit, Rettung und Fluchtzwecke und die zugehörigen Anforderungen werden durch die BGR 190 (neu DGUV 112-190) geregelt.
Der Kurs bildet zum Atemschutz-Geräteträger der Gruppe III "Pressluftatmer" aus. Voraussetzung für die Teilnahme ist die Vorlage eines Nachweises der gesundheitlichen Eignung durch eine Vorsorgeuntersuchung gemäß "Berufsgenossenschaftliche Grundsätze" nach G 26.3 vor Kursbeginn.
Folgende Themen werden behandelt:
· Rechtsgrundlagen
· Funktion der Atmung
· Gefahrstoffe und ihre Auswirkungen
· Atemschutzgeräteeinteilung
· Handhabung von Isoliergeräten
· Wartung und Pflege der Geräte
Praktische Übungen mit Pressluftatmern.
Der Kurs wendet sich an Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen
Tätigkeit eine Atemschutzausbildung der Gruppe III benötigen.