Weiterbildung nach dem "BKrFQG" für alle Kraftfahrer
Bei der gewerblichen Nutzung aller in der EU beschäftigten Kraftfahrer, für die keine Grundqualifikation vorgeschrieben ist, also ihre Fahrerlaubnis vor dem 10.09.2008 (Klasse D1/D1E/D/DE Bus) bzw. vor dem 10.09.2009 (Klassen C1/C1E/C/CE Lkw) erworben haben, ist die Berufskraftfahrerweiterbildung nachzuweisen.
In einem Zeitraum von fünf Jahren sind mindestens 35 Stunden an Weiterbildung in Form eines Unterrichtes an einer anerkannten Ausbildungsstätte zu absolvieren. Die Kraftfahrerin und Kraftfahrer sollen mit dieser Maßnahme auf dem neuesten Stand, rund um ihren Beruf, gehalten werden.
Selbstverständlich müssen Fahrer mit einer erworbenen Grundqualifikation nach 5 Jahren ebenfalls eine Weiterbildung für die nächsten fünf Jahre nachweisen. Sind für eine Fahrerin oder Fahrer die Weiterbildungsfristen in einer Zeit der Nichtbeschäftigung abgelaufen, müssen diese vor Antritt der Beschäftigung eine fünftägige Weiterbildungsmaßnahme besuchen.
Weiterbildungsmaßnahmen
Die Weiterbildung besteht aus 35 Stunden (a 60 Minuten) in Blöcken von 7 vollen Stunden. Eine Prüfung des erlernten Unterrichtsstoffes findet nicht statt. Der Praktische Teil kann auf einem gesonderten Gelände oder in einem geeigneten Simulator durchgeführt werden.
Mit dem Schulungsbeginn sollte nicht zu lange gewartet werden, die Schulung ist innerhalb der Frist frei ein teilbar. Erstens verteilt sich die finanzielle Belastung auf die Jahre und zweitens, wer rechtzeitig anfängt, kann sich seine Termine und Orte noch aussuchen. Da zum Ende der Frist (2014) sicherlich die Nachfrage an Weiterbildungsterminen steigen wird.
Zusammenfassung:
Die Weiterbildung und die Grundqualifikation wurden voneinander getrennt, da für Fahrer, die schon lange in dem Beruf unterwegs sind, davon ausgegangen werden kann, dass diese keine Grundqualifikation mehr benötigen. Zwischen Bus und Lkw-Fahrern wurden wegen der unterschiedlichen Anforderungen, auch unterschiedliche Module entwickelt.
Um die Weiterbildung mit der Gültigkeit des Führerscheins anzugleichen, können Busfahrer die Weiterbildung bis September 2015 und Lkw-Fahrer bis September 2016 hinausschieben. Vorausgesetzt hierfür ist, dass die entsprechende Fahrerlaubnis noch so lange gültig ist.
Die Module |
Weiterbildung BUS: |
Weiterbildung LKW: |
Modul 1: |
Eco-Training |
Eco-Training |
Modul 2: |
Markt und Image |
(Sozial) Vorschriften für den Güterverkehr |
Modul 3: |
Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit |
Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit |
Modul 4: |
Sozialvorschriften, Risiken und Notfälle im Straßenverkehr |
Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi |
Modul 5: |
Fahrgastsicherheit und Gesundheit |
Ladungssicherung |