Seit dem 1. Januar 2003 gelten im Rahmen der beruflichen Weiterbildung neue gesetzliche Richtlinien (Hartz-Kommission). Hieraus wurde die Einführung von "Bildungsgutscheinen" beschlossen und zur Förderung der beruflichen Weiterbildung integriert. Die Auswahl von Weiterbildungsmaßnahmen liegt nun nicht mehr bei der Agentur für Arbeit (ehemals: Arbeitsamt), sondern die Arbeitssuchenden haben eine höhere Eigenverantwortung für ihre individuelle Weiterbildung.
Sollten Sie die Voraussetzungen für eine Förderung der beruflichen Weiterbildung erfüllen, haben Sie Anspruch auf einen Bildungsgutschein, welche Sie bei einem zugelassenen Träger Ihrer Wahl einlösen können.
Weitere Informationen zum Thema "Bildungsgutschein" finden Sie hier.
Atemschutz Grundausbildung (Isliergeräteträger & Filtergeräteträger)
Wiederholungsunterweisung (Isoliergeräteträger & Filtergeräteträger)
Am 18.09.2013 wurde das Schulungszentrum der Fa. ZimmAteC nach AZAV zertifiziert und gilt nun als zugelassener Träger für die Durchführung von beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen. Die AZAV Zertifizierung erfolgte für die von der Bundesagentur für Arbeit anerkannte Zertifizierungsstelle ICG-GZBB GmbH.
Hier gelangen Sie zum AZAV Zertifikat der Fa. ZimmAteC